Wir freuen uns über jedes neue Mitglied und bedanken
uns für Ihr Interesse an unserem Verein.
Besonders begrüßen wir neue Mitglieder, die kraftvoll anpacken können,
sich kreativ einbringen und viel Engagement mitbringen.
Die Aufnahme in unsere Kirmesgemeinde ist an nachfolgende
Voraussetzungen gebunden.
Voraussetzungen
Alter
Da der Mitgliedsantrag eigenhändig unterschrieben werden muß, Versammlungen oder Veranstaltungen überwiegend abends/nachts stattfinden, z.b. Thekendienste bis nach 24.00 Uhr gehen oder bei Arbeitseinsätzen Eigenverantwortung gefordert ist, ist eine selbst beantragte Mitgliedschaft erst im Alter von 18 Jahren möglich.
Eine Mitgliedschaft unter 18 Jahren ist nur möglich, wenn mindestens ein volljähriges, sorgeberechtigtes Familienmitglied bereits im Verein ist bzw. Minderjährige im Zuge des Eintritts der Eltern/eines Elternteils Mitglied werden sollen (z.B. Kinder).
Möchten Großeltern oder andere nähere Verwandte, die bereits Mitglieder im Verein sind, minderjährige Verwandte wie Enkelkinder mit aufnehmen, bedarf es einer Zustimmung der Eltern des Minderjährigen.
Die Mitgliedschaft von Minderjährigen geht nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch in eine eigene Mitgliedschaft über.
Das bedeutet, dass der-/diejenige ab diesem Zeitpunkt selbst entscheidet über die weitere Mitgliedschaft, dann ggf. Austritt.
Ebenso wird ab 18 Jahren der Jahres-Mitgliedsbeitrag fällig
Bereitschaft
des Neumitglieds, sich aktiv im Vereinsleben zu engagieren. Nur mit Mitgliedern, die sich in den Verein einbringen, kann unsere Kirmesgemeinde bestehen.
Wir setzen voraus, dass jedes Mitglied entsprechend seiner Möglichkeiten einen Teil der Freizeit den Vereins-Tätigkeiten widmet.
Besonders im Zuge der Kirmeswoche werden alle helfenden Hände gebraucht.
Daher ist die Aufnahme neuer Mitglieder mit einer gewissen Probezeit verbunden. Wir laden hierfür alle Neumitglieder zu unseren Feiern, Versammlungen, Arbeitseinsätzen und natürlich zur Organisation der Kirmes ein.
Möglicherweise haben Neumitglieder, aber auch wir als Verein, andere Vorstellungen einer Mitgliedschaft.
Maßgeblich für unser Vereinsleben ist unsere Satzung, welche hier einsehbar ist.
Bewilligung (durch den Vorstand)
Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.
Erst wenn der Vorstand diese bewilligt, erfolgt die Mitgliedschaft. Dies ist i.d.R. aber kein Problem.
Nach erfolgter Aufnahme in unseren Verein informieren wir jedes neue Mitglied schriftlich und heißen es willkommen.
Mitgliedsbeitrag
Mit der Mitgliedschaft ist auch ein Jahresbeitrag verbunden. Dieser beträgt 24€ je erwachsenem Mitglied.
Der Beitrag wird jährlich im ersten Quartal während einer Hauptversammlung (z.B. im Rahmen des Frühlingsfestes) bar kassiert oder kann jederzeit
im ersten Quartal auf unser Vereinskonto überwiesen werden.
Antrag stellen
Um Mitglied zu werden bedarf es eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars, welches durch den Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben ist.
Auf diesem Formular können auch weitere Familienmitglieder wie Partner/in oder Kinder eingetragen werden.
- Antrag runterladen [PDF]
- vollständig ausfüllen
- unterschrieben an uns zurücksenden (Kontakt)
Kündigung / Austritt
Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist keine Pflicht und kann jederzeit wieder gekündigt werden.
Das kann auch einzelne Familienmitglieder betreffen.
Andererseits kann auch der Vorstand bei gegebenen Anlass eine Mitgliedschaft aufkündigen, wenn z.B. mehrfach gegen unsere Vereinssatzung oder anderweitig gegen allgemein gültige Grundsätze eines gesunden Miteinanders verstossen wurde, wie z.B. aggressives Verhalten, Diebstahl usw.
Einem Ausschluss aus unserem Verein geht eine Aussprache mit dem Vorstand voraus.
Stand 2025